Wohnhaus Niederlöricker Straße 18
Fast gleichzeitig mit der Planung für die Gartenstadt Meererbusch (s. Album "Gartenstadt Meererbusch") wurde am anderen Ende der Gemeinde Büderich an der Niederlöricker Straße in Richtung Düsseldorf ein weiterer attraktiver Siedlungsbereich geplant. Ein Zeugnis dafür ist auch das Wohnhaus Niederlöricker Straße 18. In der Eintragung vom 11.9.1984 in die Denkmalliste bekennt sich die Stadt zum Erhalt dieses Denkmals aus übergeordneten Gründen. Die Eintragung lautet: "Zweigeschossiges Wohnhaus mit Mansarddach (1910). Das Gebäude zeugt von einem großzügigen, städtebaulichen Ansprüchen genügenden Wohnhaus in Großstadtnähe, aber auch auf dem Lande in einer großen Gartenfläche. Insoweit ist das Haus Zeugnis einer bestimmten Wohnform der Zeit vor (Anm.: nicht "nach") dem 1. Weltkrieg; es zeugt auch für die Entwicklung der Besiedlung der früheren Gemeinde Büderich. Für die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes liegen volkskundliche, insbesondere heimatkundliche Gründe vor, denn der Bewohner, die Besucher und die Vorübergehenden können an dem Gebäude...die Entwicklung erkennen. Dem Haus kommt insoweit dokumentarischer Charakter zu. Ferner sind städtebauliche Gründe für die Erhaltung gegeben, da das Haus den großzügig bebauten Siedlungsbereich an der Niederlöricker Straße prägt. Es ist Bestreben der Stadt Meerbusch, diese Großzügigkeit zu erhalten".
Die Frage ist, wie die "Großzügigkeit des Siedlungsbereichs Niederlöricker Straße" insgesamt und auf Dauer gesichert werden kann.
Lage: Meerbusch-Büderich, Niederlöricker Str. 18
Verzeichnis Nr.: 99
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