Wohnhaus Niederlöricker Straße 20
Laut Eintragung in der Denkmalliste handelt es sich bei diesem Wohnhaus um ein "2-geschossiges Backsteinhaus mit geschweiften Seitenteilen". Die Eintragung vom 11.9.1984 lautet dann Wortgleich der Eintragung zu dem Wohnhaus Nr. 18 wie folgt: "Das Gebäude zeugt von einem großzügigen, städtischen Ansprüchen genügenden Wohnbau in Großstadtnähe, aber auch auf dem Lande in einer großen Gartenfläche. Insoweit ist das Haus Zeugnis einer bestimmten Wohnform der Zeit nach dem 1. Weltkrieg; es zeugt auch für die Entwicklung der Besiedlung der früheren Gemeinde Büderich. Für die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes liegen volkskundliche, insbesondere heimatkundliche Gründe vor, denn der Bewohner, die Besucher und die Vorübergehenden können aus dem Gebäude zuvor ausskizzierte Entwicklung erkennen. Dem Haus kommt insoweit dokumentarischer Charakter zu. Ferner sind städtebauliche Gründe für die Erhaltung gegeben, da das Haus den großzügig bebauten Siedlungsbereich an der Niederlöricker Straße prägt. Es ist Betreben der Stadt Meerbusch, diese Großzügigkeit zu erhalten."
Die übereinstimmenden und zum Teil gleichlautenden Eintragungen zu den Wohnhäusern an der Niederlöricker Straße sind ein Hinweis dafür, dass ähnlich wie vor dem ersten Weltkrieg die Villenkolonie Gartenstadt Meererbusch am nördlichen Rand von Büderich hier an der Niederlöricker Straße am südlichen Rand von Büderich nach dem ersten Weltkrieg eine Villenkolonie oder zumindest eine Siedlung für den "gehobenen Wohnanspruch" geplant war. Literatur hierzu gibt es bislang nicht. Es lohnt sich jedoch, darüber zu forschen.
Die Frage ist, wie die "Großzügigkeit des Siedlungsbereichs Niederlöricker Straße" insgesamt und auf Dauer gesichert werden kann.
Lage: Meerbusch-Büderich, Niederlöricker Str. 20
Verzeichnis Nr.: 100
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