Wohnhaus Niederlöricker Straße Nr. 4
Die Eintragungen für Haus Nr. 4 und die folgenden in die Denkmalliste stammen alle vom 11.9.1984.
Die Eintragung zum Wohnhaus Niederlöricker Straße 4 lautet:
"1 1/2-geschossiges Haus mit Sandstein/Bruchstein, Sockel und Klinkerfassade. Fassade zur Niederlöricker Straße aus den zwanziger Jahren des Jahrhunderts, Gebäude im wesentlichen neu erstellt 1980/81.
Das Haus ist Ausdruck einer verstädterten Besiedlung. Es zeugt von einer Wohnform, die sich nach dem 1. Weltkrieg entwickelt hat. Das Haus ist in seinem äußeren Erscheinungsbild Ausdruck des in den zwanziger Jahren bevorzugten Baustils. Für die Erhaltung des Gebäudes liegen volkskundliche, insbesondere heimatkundliche Gründe vor. Das Haus ist ein Dokument der Besiedlung der früheren Gemeinde Büderich und ihre Erweiterung nach Osten zum Rhein hin. Es ist Teil einer erhaltenswerten großzügigen Besiedlung entlang der Niederlöricker Straße.
Umfang des Schutzes: Der Denkmalschutz erstreckt sich auf die Fassade zur Niederlöricker Straße hin."
Bei dieser Eintragung in die Denkmalliste fallen zwei Dinge auf: Die Unterschutzstellung betrifft nur einen Teil des Gebäudes (Fassade), zugleich wird aber wird die gesamten "Besiedlung entlang der Niederlöricker Straße" als "erhaltenswert" bezeichnet (vgl. auch die Eintragungen zu den folgenden Denkmälern).
Lage: Meerbusch-Büderich, Niederlöricker Str. 4
Verzeichnis Nr.: 97
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