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Wohn- und Atelierhaus von Ewald Mataré

Ist das ehemalige Wohn- und Atelierhaus des Künstlers Ewald Mataré in der Dückerstraße 10 ein auf Dauer zu schützendes Denkmal?
Nach dem Tod von Sonja Mataré, Goldschmiedin und Tochter des Künstlers Ewald Mataré, beschloss die Stadt Meerbusch Anfang 2021, das Wohn- und Atelierhaus des 1965 verstorbenen Künstlers zu kaufen. Dabei sollte auch geklärt werden, ob die Stadt nach dem Kauf dauerhaft die Regie führen oder eine Stiftung gegründet werden sollte. Und wie sollte ein künftiges Nutzungskonzept aussehen?
Als erstes wurde die Untere Denkmalbehörde beauftragt, die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes zu prüfen, um es in die Denkmalliste der Stadt einzutragen und somit das Haus Mataré auf Dauer zu schützen. Daran bestand ganz offensichtlich ein starkes kommunalpolitisches Interesse. Das erforderliche LVR-Gutachten wurde zügig erstellt. Der Kulturausschuss beschloss am 5.Mai 2021 die Unterschutzstellung und Eintragung (Nr. 170). Die Rheinische Post zitierte am 28.5. 21 unter der Überschrift "Was das Mataré-Haus besonders macht" ausführlich aus dem Gutachten und recherchierte auch selbst. Jetzt kam es entscheidend darauf an, ein entsprechendes Nutzungskonzept zu erstellen. "Das Atelierhaus des berühmten Künstlers soll eine Kulturstätte werden". Schließlich überlebt ein unter Schutz gestelltes Denkmal nur, wenn es auch zukunftsorientiert genutzt wird.

Foto: Ludwig Petry

Literatur:

Lage: Meerbusch-Büderich, Dückerstraße 10

Verzeichnis: Nr. 170

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Wohn- und Atelierhaus von Ewald Mataré
 
 

Wohn- und Atelierhaus von Ewald Mataré

Wohn- und Atelierhaus von Ewald Mataré

Datum: 05.03.2021
Betrachtungen: 1429
   
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