Lanker Silhouette
Zur "Silhouette" von Lank gehören die drei Denkmäler "St. Stephanus", "Teloy-Mühle" und "Wasserturm". Für den Fotographen ist es nicht ganz einfach, den günstigsten Standort für seine Aufnahme zu finden - je nach Jahreszeit und Licht.
Bei dem dritten Foto handelt es sich um eine Fotomontage, also eine Ortsteilsilhouette in virtueller Form. Sie bildet den Hintergrund zum sog. "Malerwinkel" mit dem Lokal 'La Pähd'.
Grundsätzlich können auch Stadt- bzw. Ortssilhouetten sowie Straßenzüge nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) als "Denkmalbereiche" unter Denkmalschutz gestellt werden:
'Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen?... Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen und Einzelbauten sein sowie deren engere Umgebung, sofern sie für deren Erscheinungsbild bedeutend ist.' (DSchG NRW §2 (3))
Von der Möglichkeit, ganze 'Denkmalbereiche' unter Schutz zu stellen, wurde bislang in Meerbusch noch nicht Gebrauch gemacht.
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