Gaststätte Lindenhof in der Dorfstraße
Der heutige Lindenhof hieß früher "Blomerhof". Er wurde bereits 1373 urkundlich erwähnt, "als der Kölner Erzbischof Friedrich von Saarwerden den Uerdinger Vasallen Hermann van der Bloymen belehnte" (Ramail, S. 44). Dieser kurkölnische Lehnshof war später zeitweise auch an das Kapitel in Kaiserswerth abgabepflichtig. 1859 kam eine Schankwirtschaft hinzu. Diese Bauernwirtschaft wurde auf dem Hof neben der Landwirtschaft betrieben. Die Gaststätte wurde sehr beliebt und zog wie zahlreiche Gaststätten im ländlichen Raum, sofern sie für den privaten und öffentlichen Verkehr gut erreichbar waren, auch zahlreiche Ausflügler aus den umliegenden Städten an, insbesondere aus Düsseldorf. Zur Haltestelle Landsknecht der Rheinbahn, die Düsseldorf mit Krefeld verbindet, ist es nicht weit. 1930 erhielt die Gaststätte wegen der Linden am Alten Kirchturm den Namen "Lindenhof". "Von Mai bis September 1945 wurden im "kleinen Sälchen von Derstappen" (Anm.: genannt nach der Eigentümerfamilie vom Lindenhof) sonntags Messen gelesen, weil die St. Mauritius-Kirche so stark beschädigt war, dass dort keine Gottesdienste gehalten werden konnten" (s.u. Klaus Hellmich, S. 18).
Bei dem Denkmal "Gaststätte Lindenhof" handelt es sich um eine 3-flügelige Backsteinanlage. Das ältere Wohnhaus ist 2-geschossig in 5 Achsen mit Werksteintürgewänden und - fensterbänken. Lt. Eintragung in die Denkmalliste bildet die Gaststätte den Abschluss der alten Kernbebauung des Dorfes Büderich. "Die Unterschutzstellung beschränkt sich auf die äußere Gestalt und technische Konstruktion des Hauses. Eine Anpassung im Inneren an moderne Wohn- und Wirtschaftsverhältnisse ist möglich".
Von der Möglichkeit einer solchen Anpassung wurde immer wieder Gebrauch gemacht, jüngst im Jahre 2010. Neben der Gastronomie soll es künftig auch Kinderbetreuung und zahlreiche kulturelle Veranstaltungen geben.
Im März 2011 wird die "Kunstgalerie im Lindenhof"eröffnet.
Ende 2021 kommt Bewegung in die öffentliche Diskussion über die Zukunft des geschichtsträchtigen Lindenhofs. Der neue Eigentümer plant, den Hof in Teilen weiterhin als Gastronomie zu führen. Außerdem sollen Wohnungen zur Vermietung entstehen. Darüber informierte er mit einem Schreiben die Anwohner. Als aber die Abrissarbeiten beginnen, wird befürchtet, dass es sich um rechtswidrige Abbruchmaßnahmen handeln könnte wie einige Jahre vorher beim ebenfalls denkmalgeschützten Gasthaus Peters in der Moerser Straße.
Ratsherr Klaus Rettig (FDP) richtet eine umfangreiche Anfrage an den Bürgermeister und den Rat. Er drängt auf Aufklärung. Die Lokalpresse berichtet ausführlich (s. Rheinische Post vom 20.12.21). Die Erregung schlägt Wellen.
Im bald darauf tagenden Kulturausschuss erntet der neue Besitzer und Bauherr hingegen für seine "ressourcenschonende", "klimagerechte" und "energetische" Planung "großes Lob", wie die Rheinische Post am 9.4.22 titelte. Ein Foto vermittelt zudem den Eindruck, dass das Gebäude, obwohl es nur zum Teil unter Denkmalschutz steht, als Ganzes auch gut zur Umgebung passt. Eine frühere Information der Bürgerschaft (und nicht nur der Anwohner) hätte "Missverständnisse" vermeiden können, wie zwei Ausschussmitglieder kritisch anmerkten.
Es bleibt die Frage: Wie kann die Bürgerschaft in solchen Fällen von Anfang an "mitgenommen" und somit für den Denkmalgedanken gewonnen werden?
Lit.:
Klaus Hellmich, Alte Büdericher Gastwirtschafen und ihre Geschichte - Gastronomie im alten Büderich, in: Meerbuscher Geschichtshefte, H. 26, Meerbusch 2009, S. 4-52
Robert Rameil, Die Büdericher Kirchmeister und ihre Höfe, in: Meerbuscher Geschichtshefte, H. 3, Meerbusch 1986, S. 39 - 48
Lage: Dorfstraße 48
Liste: Nr. 2
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