Hausfassade Meerbuscher Str. 17
Osterath erfuhr nach dem Anchluss an die Eisenbahn in der Mitte und an die Rheinbahn am Ende des 19. Jh. einen wirtschaftlichen Aufschwung. Die Bevölkerungszahl stieg. Die "Landgemeinde" bekam im Verlauf der weiteren Besiedlung "kleinstädtische" Züge. Die Gebäude wurden "repräsentativer". Das Haus des Arztes in der Meerbuscher Str. 17 ist dafür ein Beispiel. Bei der "Fassade" handelt es sich gem. Denkmalschutzgesetz von NW um ein "Baudenkmal", wozu auch "Teile baulicher Anlagen" zählen (DSchG NW, §2 (2).
Die Eintragung in der Denkmalliste lautet:
"Fassade aus dem Jahre 1906 mit Putzornamenten, Tür und Fenstergliederung noch im ursprünglichen Zustand vorhanden. Das Gebäude war Jahrzehnte hindurch das Haus des Arztes in Osterath. Es ist insoweit ein Denkmal für die ärztliche Versorgung in Osterath und auch für das Leben eines Arztes auf dem Lande. Durch seinen architektonichen Stil dokumentiert es nicht nur den Stil der Jahrhundertwende und dessen Realisieung in einer Landgemeinde, sondern auch die der neueren Architektur aufgeschlossene Haltung des damaligen Osterather Arztes. Das Haus Meerbuscher Str. 17 ist mit seiner schönen und auch gut gepflegten Fassade Bestandteil des baulichen Erscheinungsbildes des Stadtteils Osterath."
Der Osterather Bauunternehmer Mertens baute "auf dem ursprünglich zum Ventenhof gehörenden Gartengelände nebeneinander 5 Häuser", darunter auch das Haus Nr. 17. In dieses "Arzthaus" zog "als erster Dr. med. Rudolf Burger und 1916 dessen Nachfolger Dr. med. Wilhelm Langenbach" ein(Denkmäler in Meerbusch, S. 73).
Lage: Meerbusch-Osterath, Meerbuscher Straße 17
Liste: Nr. 112
Lit.:
Baudenkmäler in Meerbusch, Meerbusch 1974
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